► In Chip 06/2010 (auf Seite 45) steht folgendes...
>>>Ungefährlich scheint dagegen, Filmclips von YouTube runterzuladen.
Schliesslich gibt es dafür viele Tools wie StreamTransport oder das Firefox-Add-on Video Downloadhelper.
Aber Vorsicht, die Nutzerbedindungen von YouTube sagen eindeutig: Anschauen erlaubt, Herunterladen verboten!
Google als Seitenbetreiber kann allerdings nicht rausfinden, wer die Videos lädt und somit nicht gegen diese User vorgehen.
Wie in allen Grauzonen gilt auch hier: Wo kein Kläger ist, da kein Richter.<<<
► In Chip 06/2010 auf Seite 46 steht...
>>> GRAUZONE
Eine der beliebtesten MP3-Downloadquellen ist YouTube.
Tools wie Free YouTube to MP3 Converter nehmen nur die Audiospur eines Videos auf und speichern sie als MP3 auf der Festplatte.
Doch genau wie Videos darf man die Audiospur nicht herunterladen, selbst wenn Google nicht gegen Downloader vorgehen kann.
Google bleibt nur, auf Hinweis der Plattenlables geschützte Songs zu entfernen, um deren Verbreitung einzudämmen.
Ähnlich ist es bei Stereomod, last.fm oder Grooveshark: Downloads sind hier laut Nutzerbedingungen ebenfalls verboten.
Diese Sites streamen Musik, ihre Downloadfunktion verlinkt auf Shops wie iTunes und Amazon.
Mit entsprechenden Downloadtools kann man die Songs aber problemlos als MP3s speichern – gerade auf Grooveshark mit seinem riesigen Angebot aller bekannten Musiker ein verlockendes Angebot.
Wie bei YouTube bleiben die User, die sich Songs herunterladen, auch hier anonym.
Ob analoge Aufnahmen des Tonsignals mit Tools wie Audacity als Umgehung des Kopierschutzes gelten, ist laut BMJ ebenfalls noch nicht entschieden.<<<
► In Chip 06/2011 (auf Seite 37) steht folgendes...
>>>Die Nutzerbedingungen von YouTube verbieten es, Clips herunterzuladen und erlauben den "Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings". Doch dieses Verbot ist ein zahnloser Tiger, denn YouTube kann technisch nicht nachvollziehen, ob Sie mit einem Downloadtool die Videoclips oder Tonspuren herunterladen. Ihnen kann also nichts passieren. Ähnliches gilt für MP3-Streamingdienste wie Grooveshark, wo Sie praktisch jeden Song finden. Seitenbetreiber wie Google sind zwar anfangs gegen die Entwickler der Downloader vorgegangen, haben diesen Kampf aber inzwischen aufgegeben und dulden diese Tools.<<<
► Hier ein Zitat von der Computer Bild (Heft 17/2010, Seite 95) zum Speichern von Youtube-Videos...
>>>Ist das Speichern erlaubt?
Ja, für private Zwecke dürfen Sie die Videos auch speichern.
Es ist aber nicht erlaubt, die gespeicherten Filme an andere weiterzugeben oder zu verkaufen.<<<